„Metax-News“ April 2018
Regress muss ein Arzt zahlen, weil er Patienten hin und wieder auf Kassenrezept Voltaren Emulgel verordnete, ohne dies als Ausnahmefälle sorgfältig zu dokumentieren. Der Arzt wehrte sich mit dem Argument gegen den Schadenersatz, dass er das Medikament nur bei bestimmten orthopädischen Beschwerden zu Lasten der Kassen verschrieben habe. Das genügte dem Sozialgericht Düsseldorf jedoch nicht. In Einzelfällen dürfen Arzneien, die unter den Verordnungsausschluss fallen, zwar verschrieben werden. Dann muss aber in der Patientenakte festgehalten werden, dass eine verordnungsfähige Behandlungsalternative nicht möglich ist. Eine solche Begründung hatte der Arzt laut Gericht nicht dokumentiert.