„Metax-News“ Juni 2018
Von 6% Zinsen im Jahr können Sparer derzeit nur träumen. So hoch ist nach wie vor aber der Zinssatz, den der Staat von seinen Bürgern für Steuernachzahlungen verlangt. Zum ersten Mal äußerte jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieses Zinssatzes und setzte für ein Ehepaar die Vollziehbarkeit eines Zinsbescheides aus. 240.000 Euro sollten die Eheleute nach einer Außenprüfung allein an Zinsen für Steuernachforderungen zahlen. Das Urteil des BFH fällt harsch aus: „Realitätsfern“ sei die Bemessung des Zinssatzes. Angesichts des andauernden niedrigen Marktzinsniveaus überschreite der gesetzliche Zins von 0,5% pro Monat „den angemessenen Rahmen der wirtschaftlichen Realität“. Ende 2017 hatte ein anderer Senat des BFH an der Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes nichts auszusetzen gehabt. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird übrigens für dieses Jahr erwartet.