„Metax-News“ November 2018
Ärzte, die Fortbildungen verweigern, dürfen mit Honorarkürzungen und als ultima ratio auch mit dem Entzug der Vertragsarztzulassung bestraft werden. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen entschieden. Ein Arzt aus dem Rheinland hatte seit 2004 keine Fortbildungsnachweise mehr vorgelegt. Die KV kürzte daraufhin für mehrere Quartale das Honorar um insgesamt 19.000 Euro und verhängte eine Disziplinarbuße in Höhe von 7.500 Euro. Als das nichts half, verlor der Arzt seine Zulassung. Zu Recht, wie das LSG urteilte. Wer seinen Fortbildungspflichten nicht nachkomme, verstoße in grober Weise gegen vertragsärztliche Pflichten.