Gericht: Ärzte-GmbH in Rheinland-Pfalz möglich
Die freiberufliche ärztliche Tätigkeit in der Rechtsform einer GmbH ist in Rheinland-Pfalz nicht grundsätzlich verboten. Das geht aus einem Urteil des Landes-Verfassungsgerichtshofs hervor. Die aktuelle ärztliche Berufsordnung in Rheinland-Pfalz, so die Richter, stehe einer Ärzte-GmbH nicht entgegen, wenn bestimmte dort aufgeführte Voraussetzungen – hinsichtlich der Gesellschafter, Ge-schäftsführung, Gesellschaftsanteile und Stimmrechte, Gewinnbeteiligung sowie Berufshaftpflichtversicherung – erfüllt seien. Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich geschützten Berufsfreiheit seien Ausnahmen von dem generellen GmbH-Verbot durchaus möglich und auch geboten.