Grenzen der Steuerbefreiung für geerbte Immobilien
Wer eine Immobilie von den Eltern erbt, muss diese selbst zu Wohnzwecken nutzen, um in den Genuss der Erbschaftsteuerbefreiung zu kommen. Wird das Haus oder die Wohnung dagegen einem nahen Angehörigen kostenfrei überlassen, ist die Steuerbefreiung perdu. So entschied der Bundesfinanzhof (BFH) im Fall einer Frau, die von ihrem Vater eine Wohnung erbte, die sie ihrer Mutter unentgeltlich zur Nutzung überließ. Die Erbin selbst übernachtete nur gelegentlich in der Wohnung. Dem BFH war das zu wenig. Eine Ausdehnung der Steuerbefreiung auf die Nutzungsüberlassung an nahe Angehörige lehnte er ab, das gehe über den Wortlaut der Vorschrift hinaus.