Große Entfernung zur Zweigpraxis ist kein Hindernis für Genehmigung
Bei der Genehmigung von Zweigpraxen sind manche Zulassungsausschüsse regelrecht kleinlich. Zu weit weg vom Wohnort, zu wenige Sprechstunden in der Filiale – das sind häufig die Gründe, mit denen die Eröffnung von Zweigpraxen abgelehnt wird. In einem Urteil hat das Bundessozialgericht (BSG) betont, dass diese zwei Punkte per se nicht genügen, um eine Genehmigung zu versagen. Vielmehr sei entscheidend, ob mit der Zweigpraxis die Versorgungssituation vor Ort verbessert werde. Dafür komme es auf das lokale Versorgungsangebot und die Fachrichtung des Arztes an. Begrenzte Sprechstunden in der Zweigpraxis oder die große Entfernung zwischen Wohnung und Praxis schließen eine Versorgungsverbesserung generell nicht aus, so das BSG. In dem entschiedenen Fall betrug die Fahrtzeit zwischen Wohnung und Zweipraxis für den Hausarzt gut zweieinhalb Stunden (212 km). Die Sprechzeiten in der Filiale sollten am Freitagnachmittag und Samstagvormittag stattfinden.