Hilfe beim Suizid: Freispruch für Ärzte bestätigt
Ärzte, die Menschen bei einem Suizid helfen, sind nicht verpflichtet, nach Eintritt der Bewusstlosigkeit Rettungsmaßnahmen einzuleiten. Das urteilt der Bundesgerichtshof (BGH) und bestätigt damit Freisprüche für einen Berliner und Hamburger Arzt. Gegen die spätere Hilfe spreche das Selbstbestimmungsrecht der Suizidwilligen. Strafbar hätten sich die Ärzte nur gemacht, wenn die Suizidenten nicht in der Lage gewesen wären, einen freiverantwortlichen Selbsttötungswillen zu bilden. Umstände dafür hätten jedoch nicht vorgelegen, so der BGH Die Sterbewünsche der Frauen seien auf eine im Laufe der Zeit entwickelte „Lebensmüdigkeit“ zurückzuführen und nicht das Ergebnis psychischer Störungen gewesen. Wie das Gericht heute entscheiden würde, ist offen. Denn inzwischen ist die geschäftsmäßige Förderung von Selbsttötung verboten.