„Metax-News“ Juni 2019
Wer als Selbstständiger ein Fahrtenbuch für das Betriebsauto führt, sollte sich nicht blindlings auf elektronische Lösungen verlassen. Die automatische Aufzeichnung und Speicherung des Bewegungsprofils sowie von Anfang und Ende einer Fahrt mittels GPS ist zwar eine Riesenerleichterung, reicht nach einem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts aber nicht aus. Denn bekanntlich müssen auch die betrieblichen Anlässe eingetragen werden – und das zeitnah. Dazu, so die Richter, müsse aus dem elektronischen Fahrtenbuch erkennbar sein, wann die Angaben ergänzt wurden. Überhaupt: Eine technische Lösung, die auch noch nach Jahren Änderungen zulässt, könne nicht als Fahrtenbuch anerkannt werden.