„Metax-News“ Oktober 2017
Das wegen familiärer Vorbelastung und einer Genmutation erhöhte Risiko einer Frau, an Brustkrebs zu erkranken, kann eine Krankheit im beihilferechtlichen Sinn darstellen. Laut Bundesverwaltungsgericht ist der Dienstherr zur Übernahme der Krankheitskosten verpflichtet, wenn die konkrete Gefahr einer schwerwiegenden Gesundheitsschädigung besteht und dem Betroffenen nicht zuzumuten ist, „dem Geschehen seinen Lauf zu lassen“. Im konkreten Fall hatte eine hessische Beamtin vom Land die Bezahlung einer vorsorglichen Brustdrüsenentfernung und Implantatrekonstruktion verlangt, weil bei ihr eine BRCA2-Genmutation besteht. Das Gericht gab ihr grundsätzlich Recht.