„Metax-News“ Dezember 2017
Geld, das ein Zahnarzt an eine ungarische Universität zahlt, damit sie ihm einen Gastprofessorentitel verleiht, muss der Fiskus nicht als Betriebsausgaben anerkennen. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden. Es begründete sein Urteil damit, dass die Auslagen nicht ausschließlich der betrieblichen Sphäre zugeordnet werden können. Dem Zahnarzt sei es weniger um die Erzielung von Einkünften als vielmehr um den Professorentitel und das damit verbundene gesellschaftliche Prestige gegangen. Mangels objektivierbarer Kriterien komme aber eine Aufteilung der Kosten in privat und betrieblich nicht in Betracht. Der Betriebsausgabenabzug sei deshalb in Gänze nicht möglich, so die Richter.