„Metax-News“ Mai 2019
Ärzte, die bei Patienten mit heftigen Blutungen aus dem Anus keine Darmspiegelung vornehmen lassen, haften wegen groben Behandlungsfehlers. Das Oberlandesgericht Braunschweig bestätigte das Urteil gegen einen Arzt, der bei einer Patientin auf eine entsprechende Untersuchung verzichtet hatte. Er diagnostizierte lediglich Hämorrhoiden und eine Analfissur. Der Krebs wurde erst neun Monate später entdeckt, als sich die Patientin wegen eines anderen Leidens im Krankenhaus behandeln ließ. Um einer Verurteilung zu entgehen, hätte der Arzt nachweisen müssen, dass die verspätete Diagnose nicht für den weiteren Krankheitsverlauf bei der Frau ursächlich war.