Klinik haftet für Fenstersturz einer dementen Patientin
Eine Klinik muss bei dementen Patienten mit Weglauftendenzen dafür sorgen, dass diese nicht nur nicht durch die Tür, sondern auch nicht durchs Fenster entweichen können. Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte ein Krankenhaus gegenüber einer Krankenversicherung zu Schadenersatz, weil 2011 eine demente Patientin aus dem Fenster hinaussteigen wollte und fünf Meter in die Tiefe gestürzt war. Die Pfleger hatten wegen mehrerer Versuche, die Station zu verlassen, der 82-Jährigen Neuroleptika gegeben und auch die Zimmertür von außen verbarrikadiert. An die Sicherung des Fensters hatte jedoch keiner gedacht, obwohl dies möglich und zumutbar gewesen sei, so das Gericht.