Kliniken können Nasenkanüle nicht als Beatmung abrechnen
Krankenhäuser dürfen Zeiten, in denen Neugeborene oder Säuglinge mittels High-Flow-Nasenkanüle (HFNC) Atemunterstützung erhalten, nicht als Stunden maschineller Beatmung abrechnen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Im konkreten Fall hatte ein Krankenhaus Anfang 2017 einem fünf Monate alten Baby wegen akuter Bronchiolitis HFNC-Atemunterstützung gegeben. Neben der Behandlung der Bronchiolitis rechnete die Klinik auch noch 66 Stunden Beatmung ab. Statt der geforderten 8.600 Euro zahlte die Krankenkasse aber nur 2.700 Euro, weil HFNC keine maschinelle Beatmung sei. Das BSG gab der Kasse Recht. Die Nasenkanüle wird von den Kodierregeln nicht als maschinelle Beatmung erfasst, da hier weder intubiert oder tracheotomiert wird, noch eine Beatmung über ein Maskensystem erfolgt.