„Metax-News“ Juni 2019
Ein Therapiehund kann ein Arbeitsmittel und damit nach Ansicht des Finanzgerichts Münster steuerlich abzugsfähig sein. Da das Tier jedoch in der Regel auch, wie die Richter es formulieren, „in intensiver Weise Bestandteil des Privatlebens“ ist, sind die Kosten nach dem Anteil privater und beruflicher Verwendung aufzuteilen.