Mindestentgelte für geduldete Überziehungen sind unwirksam
Mindestentgelte, die Banken für geduldete Überziehungen von Girokonten verlangen, sind nicht rechtens. Der Bundesgerichtshof erklärte entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam, Solche Mindestentgelte, die unabhängig vom Betrag und der Dauer der Überziehung erhoben werden, erfüllen den Tatbestand des Wuchers, so die Richter und rechneten vor: Bei einer geduldeten Überziehung von 10 Euro für einen Tag entspreche ein Mindestentgelt von 6,90 Euro, wie es eine der beklagten Banken verlangte, einem Zinssatz von 25.185 Prozent.