Mischpreisbildung: KBV fordert Klarheit für Ärzte
Nach der Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, das die Mischpreisbildung für Arzneimittel für nicht rechtens erklärte (Intime April 2017), fürchtet die KBV höhere Regressrisiken für Ärzte bei Patientengruppen, denen Medikamente ohne Zusatznutzen verschrieben werden. Es müsse klargestellt werden, so die KBV, dass Erstattungsbeträge für Arzneimittel die Wirtschaftlichkeit über das gesamte Anwendungsgebiet herstellen.