Mit krankem Kind zur Arbeit – Abmahnung ist gerechtfertigt
Einer Heim- oder Praxis-Mitarbeiterin, die ihr krankes Kind mit zur Arbeit nimmt, darf nicht fristlos gekündigt werden. Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg stelle ein solches Verhalten – schon wegen der Ansteckungsgefahr für Patienten oder Heimbewohner – zwar eine Pflichtverletzung dar. Ein Grund, das Arbeitsverhältnis sofort zu beenden, sei dies aber nicht. Eine Abmahnung der Angestellten reiche aus und die Abmahnung ist gerechtfertigt, so das Gericht. Geklagt hatte eine Frau, die ihre kranken Kinder mangels Betreuungsmöglichkeiten zeitweise mit zur Arbeit in ein Pflegeheim genommen hatte. Einige Tage später erkrankte die Altenpflegerin selbst, bei ihr wurde Grippe diagnostiziert.