„Metax-News“ März 2018
Neue Behandlungsmethoden verlangen eine besonders gründliche Aufklärung. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm sind Patienten bei Neulandmethoden besonders da-rauf hinzuweisen, dass es sich um ein noch nicht allgemein eingeführtes Verfahren handelt, bei dem auch unbekannte Risiken auftreten können. Erfolgt diese Aufklärung nicht, ist die Einwilligung des Patienten in die Behandlung lung unwirksam. Im konkreten Fall hatten Ärzte einer Patientin, die an einer Belastungsharninkontinenz litt, das operative Einbringen eines Netzes vorgeschlagen. Zum Zeitpunkt der Op handelte es sich um ein Verfahren, für das die klinische Erprobungsphase noch nicht abgeschlossen war. Weil die Patientin darauf nicht hingewiesen wurde und bei ihr Komplikationen eintraten sowie weitere Ops notwendig wurden, sprachen die Richter ihr ein Schmerzensgeld von 35.000 Euro zu.