„Metax-News“ August 2017
Die Kläger sind verheiratet und haben eine Tochter, die sie während des Studiums finanziell unterstützen. Allerdings überweist die Mutter ihrer Tochter kein Bargeld, sondern hat ihr für die Studiendauer von 5 Jahren den Nießbrauch an einem Grundstück übertragen. Dieses Grundstück ist mit rechtsgültigem Vertrag an den Vater für dessen Unternehmen vermietet. Die Tochter ist während dieser 5 Jahre frei in ihren Handlungen, bestreitet aus den Mieten ihren Lebensunterhalt und trägt auch die Kosten des Grundstücks. Das sei rechtsmissbräuchlich, meinte das Finanzamt und erkannte die Gestaltung nicht an. Das Finanzgericht sah das anders. Die Gestaltung sei sowohl zivil- als auch steuerrechtlich wirksam. Allein die Tatsache, dass die Vermietungseinkünfte bei der Tochter geringer oder gar nicht besteuert würden, widerspreche nicht den Wertungen des Gesetzgebers.