Nur Platzhalter auf dem Arztsitz? Alter bietet keine Anhaltspunkte bei der Nachbesetzung von Vertragsarztsitzen
Platzhalter mag es bei der Nachbesetzung von Vertragsarztsitzen geben. Das sind Ärzte, die von einer Praxis als Nachfolger vorgeschlagen werden, um so den Sitz nicht an Konkurrenten zu verlieren und ihn für noch nicht zulassungsfähige Kollegen (oder Kinder) „freizuhalten“. Eine solche Konstellation mutmaßte ein Arzt, der bei der Bewerbung um einen Sitz nicht zum Zuge kam. Er störte sich daran, dass die nachbesetzende Praxis auf dem Sitz einen 66 Jahre alten angestellten Arzt beschäftigen wollte. Es sei angesichts des Rentenalters doch offensichtlich, dass dieser nur ein Platzhalter für einen anderen Arzt sei. Die Behauptung allein reichte dem Sozialgericht Marburg aber nicht aus. Das Alter reiche für die Vermutung nicht aus, die Richter verlangten einen substantiierten Faktenvortrag.