„Metax-News“ Mai 2019
Müssen Ärzte die Wahrscheinlichkeit von Komplikationen mit Prozentzahlen angeben, um Patienten vor einem Eingriff richtig und vor allem wirksam aufzuklären? Nein, sagt das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main. Genaue oder annähernd genaue Prozentzahlen in Bezug auf ein Behandlungsrisiko müssen nicht mitgeteilt werden, so die Richter in einer Entscheidung. Zudem richteten sich die Risikobeschreibungen in ärztlichen Aufklärungsbögen auch nicht nach den gebräuchlichen Einstufungen in den Medikamentenbeipackzetteln. Deshalb könne beispielsweise ein Risiko, das in 20 Prozent der Fälle eintritt, noch als „vereinzelt“ bezeichnet werden, so das OLG.