„Metax-News“ April 2019
Massive, mit viel Lärm und Dreck verbundene Umbauarbeiten im Haus müssen Praxisinhaber, die ihre Räume angemietet haben, nicht dulden. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor. Im konkreten Fall wehrte sich eine Rechtsanwaltskanzlei dagegen, dass der Vermieter in den unteren Geschossen das Gebäude entkernte, mit Schlagbohrern und Vorschlaghämmern massive Innenwände abriss und den gesamten Bodenbelag entfernte. Solche umfangreichen Bauarbeiten seien keine normalen Modernisierungs- oder Umbaumaßnahmen mehr, die geduldet werden müssen. Der Vermieter schulde dem Mieter, dass dieser die angemieteten Räume zu dem vertraglich vereinbarten Zweck ungestört nutzen kann.