„Metax-News“ September 2019
Für den Kauf eines neuen Praxis-Autos können Heilberufler den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nutzen. Mit ihm können sie quasi Geld ansparen, indem sie bis zu 40 Prozent der geplanten Anschaffungskosten schon in den Jahren vor dem Kauf des Pkw steuermindernd geltend machen. Doch Achtung: Das Finanzamt wird den IAB nachträglich wieder streichen, wenn das Auto nicht fast ausschließlich zu betrieblichen Zwecken genutzt wird. Um dies nachzuweisen, müssen Heilberufler penibel ein Fahrtenbuch führen. Die Ermittlung der Privatnutzung einfach nach der 1%-Methode oder gar eine nachträgliche Auflistung aller Betriebsfahrten anhand des Terminkalenders genügen nicht. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden. Die Revision ist in diesem Verfahren anhängig.