Praxissoftware muss über offene Schnittstellen verfügen
Der Gesetzgeber hat im Gesundheitsbereich die Weichen für mehr Transparenz und Wettbewerb bei Softwarelösungen gestellt. In dem „Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten“ wird die Integration offener Schnittstellen in IT-Systeme von Arztpraxen und Krankenhäusern zur Pflicht gemacht. Dafür setzt die Politik sogar eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren nach Aufnahme in ein „Interoperabilitätsverzeichnis“ fest.