„Metax-News“ November 2017
Vorbereitungskurse auf den „Idiotentest“ sind nicht von der Umsatzsteuer befreit – auch dann nicht, wenn sie von psychologischen Psychotherapeuten als verkehrstherapeutische Leistungen angeboten werden. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden. Die verkehrstherapeutischen Leistungen seien keine Heilbehandlungen, weil sie nicht der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung oder Heilung von Krankheiten dienten, sondern primär das Ziel hätten, den Führerschein wiederzubekommen. Der Gesundheitsschutz sei nur mittelbar betroffen, was für eine Umsatzsteuerbefreiung nicht ausreiche, so die Richter.