Sittenwidriger Ehevertrag durch zu viel Verzicht
Sind Eheverträge zu einseitig, können sie sittenwidrig sein. Kritisch kann es etwa werden, wenn die Frau im Falle der Scheidung nicht nur auf den Zugewinn verzichtet, sondern vertraglich auch noch Renten- und Unterhaltsansprüche in den Wind schlägt. Das Oberlandesgericht Oldenburg sah in einer solchen Vertragsgestaltung eine unangemessene Benachteiligung der Ehefrau und erklärte den Ehevertrag für sittenwidrig, weil sich die Frau auch noch in einer Zwangslage befunden hatte, als sie diesen unterschrieb: Sie war Azubi des 20 Jahre älteren Mannes, hochschwanger und musste laut Gericht befürchten, dass die Hochzeit abgesagt wird, wenn sie dem Ehevertrag nicht zustimmt.