Tätigkeit in klinischen Studien ist nicht von Gewerbesteuer befreit

„Metax-News“ Juli 2017
Eine Fachkrankenschwester, die selbstständig als Clinical Research Associate (CRA) tätig ist, muss Gewerbesteuer zahlen. In dem konkreten Fall, der vor dem Bundesfinanzhof (BFH) verhandelt wurde, führte eine examinierte Krankenschwester seit 2009 die Planung, Durchführung und Evaluation von klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln und Medizinprodukten durch. Zudem übernahm sie auch die Schulung, Überwachung und klinische Unterstützung der Anwender beim Einsatz der Produkte. Der BFH bejahte die Gewerbesteuerpflicht, da die Frau keiner freiberuflichen Tätigkeit nachgehe. Anders als die Vorinstanz waren die Richter nicht der Ansicht, dass die Tätigkeit der CRA der Arbeit eines Physiotherapeuten oder Heilpraktikers ähnelt, da sie nicht therapeutisch ist.