Teilweise Korrekturbedarf bei Psychotherapeuten-Honorar
Für 2007 können Psychotherapeuten mit Nachzahlungen rechnen. Das Bundessozialgericht (BSG) entschied in zwei Musterverfahren, dass das Honorar für dieses Jahr zu niedrig war, weil bei der Bemessung der Praxiskosten veraltete Daten zugrunde gelegt wurden. Für 2008 beanstandete das Gericht die Honorare nicht, da diese zutreffend auf den bis Ende 2007 verfügbaren Daten basierten. Das BSG betonte, dass spätere neue Erkenntnisse über die Praxiskosten nicht dazu führen, dass die Honorare vom Bewertungsausschuss nachträglich berichtigt werden müssen. Entscheidend seien die Daten, die vor Beginn des jeweiligen Abrechnungsjahres vorliegen.