„Metax-News“ September 2019
Einige Regelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes sind im September in Kraft getreten. Für Vertragsärzte heißt das u.a.: Sie bekommen die Behandlung neuer Patienten extrabudgetär vergütet. Als neu gelten Praxisbesucher, wenn sie zwei Jahre lang nicht mehr zur Konsultation erschienen sind. Außerdem endlich scharf geschaltet: die extra-budgetäre Vergütung und die ebenfalls extra-budgetär gezahlten Zuschläge bei der Behandlung von Patienten, die durch die Terminservicestellen vermittelt wurden. Zwölf Fachgruppen müssen seit September zudem mindestens 5 offene Sprechstunden je Woche anbieten. Die Leistungen, die in diesen offenen Sprechstunden erbracht werden, werden ebenfalls in voller Höhe vergütet.