„Metax-News“ September 2019
Die „Gefällt“-Buttons von Facebook erfreuen sich auf vielen Webseiten großer Beliebtheit. Mit der Einbindung eines solchen „Plugins“ in die eigene Praxis-Homepage sollten Heilberufler sich aber besser erst einmal zurückhalten. Denn die Gefällt-Buttons haben die (meist unbekannte) Eigenschaft, Nutzerdaten wie die IP-Adresse oder Browser-Informationen an Facebook zu senden, sobald nur die Internetseite angeklickt wird. Das geschieht sogar dann, wenn der Nutzer gar nicht bei Facebook registriert ist. Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass der Seitenbetreiber für die Daten, die durch den Like-Button an Facebook übermittelt werden, mitverantwortlich ist. Welche Konsequenzen genau daraus folgen, das muss das Oberlandesgericht Düsseldorf erst einmal klären. So viel scheint aber sicher: Der Betreiber einer Website muss die Einwilligung der Nutzer zur Verwendung des Like-Buttons einholen. Sinnvollerweise kann dies nur im Wege der 2-Klick-Lösung geschehen, bei der die Funktion des Knopfes erst im zweiten Schritt voll aktiviert wird.