Vermieter hat nach 14 Jahren Nutzung keinen Anspruch auf neuen Teppich
Verfärbungen im Teppich und Kratzer im Laminat: Das sind nach 14 Jahren keine ungewöhnlichen Gebrauchsspuren, sondern gewöhnliche Abnutzungserscheinungen. Das Landgericht Wiesbaden weist deshalb die Klage eines Vermieters gegen seine Mieter auf Schadenersatz ab. Der Bodenbelag sei von einfacher Qualität. Die wirtschaftliche Lebensdauer eines einfachen Laminatbodens betrage nicht mehr als 14 Jahre, so die Richter. Bei dem Teppich gingen sie sogar nur von einer Lebensdauer von zehn Jahren aus – selbst bei einer hochwertigen Qualität.