„Metax-News“ April 2019
Personalkosten sparen mit Hilfe einer Videokamera? Das geht nicht so einfach, wie es sich eine Zahnärztin dachte. Da der Empfang in ihrer frei zugänglichen Praxis nicht mit einer Mitarbeiterin besetzt ist, hatte sie oberhalb des Tresens eine Videokamera angebracht. So konnte die Ärztin auf dem Monitor im Behandlungszimmer sehen, was sich am Eingang und im Wartezimmer abspielte. Die Datenschutzbehörde verbot diese umfangreiche Überwachung des Patientenbereichs. Zu Recht, so das Bundesverwaltungsgericht. Die Zahnärztin müsse darlegen, dass sie für den Praxisbetrieb auf die Kamera angewiesen sei. Zu pauschal fand das Gericht die Begründung, ohne Kamera entstünden erheblich höhere Praxiskosten. Auch sei die Überwachung nicht notwendig, um Patienten im Wartezimmer im Notfall betreuen zu können. Für Straftaten, die von Fremden begangen werden könnten, gebe es ebenfalls keine Anhaltspunkte.