Vorerst Verbot für DocMorris´ Apothekenautomaten
Den Versuch, einen Apothekenautomaten in der baden-württembergischen Gemeinde Hüffenhardt zu betreiben, muss der niederländische Versandhändler DocMorris erst einmal beenden. Auf Antrag der Landesapothekenkammer untersagte das Landgericht in Mosbach in einer einstweiligen Verfügung den Betrieb, weil der Automat nicht – wie DocMorris sein Vorgehen faktisch rechtfertigte – eine Spielart des Versandhandels sei. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro festgesetzt. DocMorris kündigte an, rechtliche Schritte prüfen zu wollen.