„Metax-News“ November 2018
Wurde die Klage gegen den Honorar- oder Steuerbescheid angeblich zu spät erhoben? Dann kann vielleicht der Verweis auf den Postboten helfen, das Fristversäumnis zu „heilen“. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nämlich entschieden, dass bei Verwaltungsakten, die mit Hilfe privater Postdienste versandt werden, nicht immer davon auszugehen ist, dass diese innerhalb von drei Tagen an die Adressaten zugestellt werden. In vielen Verfahrensvorschriften gibt es diese Drei-Tage-Zugangsfiktion, sie ist vor allem wichtig für die spätere rechtzeitige Klageerhebung. Der BFH gab nun in einem Urteil zu bedenken, dass sich Behörden nicht ohne Weiteres auf diese Zugangsfiktion berufen können, wenn sie private Postdienste beauftragen, die auch noch Subunternehmer einschalten. Fazit: Klagen als unzulässig abzuweisen, könnte für Finanzamt oder Finanzgericht schwieriger werden, wenn die Klagefrist nur um wenige Tage überschritten wurde und der streitige Bescheid zuvor mit einem privaten Postdienst zugestellt wurde.