„Metax-News“ September 2017
Wer einen Masterstudiengang in Psychologie erfolgreich bestanden hat, erfüllt die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten. Ein zusätzlicher Bachelorabschluss ist nicht erforderlich, das hat das Bundesverwaltungsgericht kürzlich betont. Im konkreten Fall war eine Frau, die berufsbegleitend einen Masterstudiengang Psychologie absolviert hatte, nicht zur Ausbildung zugelassen worden, weil sie keine Bachelorprüfung vorweisen konnte. Zu Unrecht, so das Gericht. Denn dass für die Zulassung ein Bachelorstudium absolviert werden muss, das sei dem Psychotherapeutengesetz nicht zu entnehmen.