Behandlungsfehler: Zählkontrolle nach Operation nicht durchgeführt

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"Metax-News" Januar 2019

„Metax-News“ Januar 2019

Eine vergessene Nadel in einer Patientin kommt das Bundeswehrkrankenhaus in Ulm teuer zu stehen: Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte die Klinikträgerin, die Bundesrepublik, zu 10.000 Euro Schmerzensgeld sowie zum Ersatz aller noch nicht vorhersehbaren Schäden. Eine Frau hatte sich 2014 einer Op unterzogen, bei der eine 1,9 Zentimeter lange Nadel im Körper zurückgeblieben war. Seither muss sich die Patientin zur Kontrolle der Nadel regelmäßig röntgen lassen. Nach Ansicht des Gerichts stellt das Vergessen der Nadel einen Behandlungsfehler dar. Die Ärzte seien dazu verpflichtet gewesen, nach der Operation eine Zählkontrolle durchzuführen.