Aufklärungspflicht umfasst nur immanente Gefahren des Eingriffs

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"Metax-News" Dezember 2018

„Metax-News“ Dezember 2018

Über welche Risiken muss der Arzt vor einer Schönheitsoperation aufklären? Für den Fall einer Brustimplantation hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main entschieden, dass Patienten nicht über die Gefahren einer späteren Explantation informiert werden müssen. Zwar müsse der Doktor umfassend und „schonungslos“ darüber aufklären, dass Implantate reißen und dass Silikon austreten können. Das Risiko aber, dass Implantate bei der Herausnahme beschädigt werden, gehöre nicht dazu. Die Aufklärungspflicht umfasse nur „dem Eingriff immanente Gefahren“.