„Metax-News“ Januar 2018
Ohne Fleiß keinen Preis: Wer als Selbstständiger (oder Angestellter) die private Nutzung des Geschäfts- oder Firmenwagens nicht über die (meist teurere) 1%-Regelung versteuern will, hat nur eine Alternative: Er muss ein Fahrtenbuch führen. Das freilich ist aufwendig, da hohe Anforderungen gelten. So etwa sind die Einträge zeitnah und nicht erst Monate später anzufertigen. Zudem müssen konkrete Angaben zu Ziel und/oder Zweck der Fahrt gemacht werden. Weil ein Angestellter diese Vorgaben missachtete, erkannte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz sein Fahrtenbuch für den Firmen-Maserati nicht an und berechnete den geldwerten Vorteil nach der 1%-Regelung. Für das Fahrtenbuch hatte der Mann Formulare verwendet, die erst nach den Streitjahren in den Handel gekommen waren.