„Metax-News“ Januar 2018
Die Kosten für die krankheitsbedingte Unterkunft in einem Alten- oder Pflegeheim können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Der Betrag ist allerdings um eine sogenannte Haushaltsersparnis zu kürzen. Denn wer nicht mehr zu Hause wohnt, muss ja dort für bestimmte Fixkosten wie Strom, Wasser, Miete oder Reinigung nicht mehr aufkommen. Zieht ein Ehepaar aus Krankheitsgründen in ein Heim, wird zwar nur ein Haushalt aufgegeben, die Haushaltsersparnis ist trotzdem zweimal anzusetzen. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt. Das sei nötig, da ja jeder der Eheleute von den Kosten entlastet werde und sonst die Gefahr einer Doppelbegünstigung bestehe.