Die „Metax-News“ – März 2017
Mieter, die trotz Kündigung nicht aus der Wohnung ausziehen, darf der Vermieter kräftig zur Kasse bitten. Er kann, wie der Bundesgerichtshof entschied, nach Ablauf der Kündigungsfrist die ortsübliche Miete ansetzen. Maßstab dafür ist eine Neuvermietung der Wohnung. Kurzum: Der Vermieter darf nun so viel Geld verlangen, wie er von einem neuen Mieter hätte bekommen können.