„Metax-News“ Januar 2018
Kommt für die Tätigkeit eines Laborarztes eine Umsatz-Steuerbefreiung nicht in Betracht, weil es an einem persönlichen Vertrauensverhältnis zu Patienten fehlt? Diese Frage möchte der Bundesfinanzhof (BFH) unter anderem vom Europäischen Gerichtshof beantwortet haben. Anlass für den Vorlagebeschluss ist der Fall eines Facharztes für Laboratoriumsdiagnostik, der für ein Labor medizinische Analysen erbrachte, die der vorbeugenden Beobachtung und Untersuchung von Patienten dienten. Das Finanzamt hatte die Umsätze des Arztes als umsatzsteuerpflichtig behandelt, weil der Kläger mangels eines ärztlichen Vertrauensverhältnisses gegenüber Patienten keine Heilbehandlungen erbringe. Der BFH hat Zweifel, ob ein solches Vertrauensverhältnis notwendige Voraussetzung für eine Steuerbefreiung ist.