„Metax-News“ Oktober 2018
Ist eine Zusatzkrankenversicherung für Arbeitnehmer steuerpflichtiger Bar- oder potenziell steuerbegünstigter Sachlohn? Der Bundesgerichtshof entscheidet diese Frage danach, was die Mitarbeiter letzten Endes beanspruchen können: das Geld oder den Versicherungsschutz? Schließt das Unternehmen zum Beispiel eine Gruppenversicherung ab, stehen den Arbeitnehmern die Versicherungsleistungen – also eine Sache – zu. Gewährt der Arbeitgeber dagegen Zuschüsse, damit Mitarbeiter selbst eine Zusatzversicherung abschließen und diese bezahlen können, haben diese laut BGH nur Anspruch auf dieses Geld, aber nicht unmittelbar auf den Versicherungsschutz. Die Zuschüsse sind deshalb als Barlohn zu behandeln. Die Unterscheidung ist deshalb wichtig, weil Sachlohn, der den Wert von 44 Euro im Monat nicht übersteigt, steuerfrei ist.