Kreditausfall – BFH lässt Berücksichtigung als Verlust zu

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"Metax-News" Januar 2018

„Metax-News“ Januar 2018

Wird ein Privatdarlehen nicht zurückgezahlt, kann der Gläubiger diesen Totalausfall steuerlich als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend machen. Dafür hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt den Weg frei gemacht. Im konkreten Fall hatte der Kläger einem Dritten ein mit 5 % zu verzinsendes Darlehen gewährt. Ein Jahr später erfolgten keine Zinszahlungen mehr, über das Vermögen des Kreditnehmers wurde das Insolvenzverfahren angemeldet. In seiner Einkommensteuer machte der Kläger den Ausfall des Darlehens als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend. Finanzamt und später auch das Finanzgericht Düsseldorf lehnten dies ab, wurden nun aber vom BFH korrigiert.