PKV muss auch Wartung von Hilfsmitteln bezahlen

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"Metax-News" Dezember 2018

„Metax-News“ Dezember 2018

Private Krankenversicherungen müssen Patienten auch die Kosten für die Wartung medizinischer Hilfsmittel wie etwa Prothesen oder Hörgeräte erstatten. Die je nach Tarif gegebene Leistungszusage beschränke sich nicht nur auf die Anschaffung, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Geklagt hatte ein Mann, der seit 2013 auf eine Beinprothese mit einem mehr als 40.000 Euro teuren computergesteuerten Kniegelenk angewiesen ist. Die Herstellergarantie war davon abhängig, dass nach zwei Jahren eine Service-Inspektion für knapp 2000 Euro erfolgte. Die wollte die Versicherung nicht zahlen. Das ließ der BGH nicht durchgehen. Der Tarif des Mannes beinhalte „Kosten für technische Mittel, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen sollen“. Das umfasse nach dem Verständnis eines Durchschnittspatienten alle Kosten, „um das Hilfsmittel in einem technisch sicheren und gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten“.