„Metax-News“ Juli 2018
Die Voraussetzungen für sachgrundlose Befristungen haben sich verschärft. Grund dafür ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), das mit der großzügigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) Schluss macht. Das BAG hatte bisher die Auffassung vertreten, dass Arbeitgeber mehr als einmal mit einem Arbeitnehmer einen sachgrundlos befristeten Vertrag abschließen dürfen, wenn zwischen den Arbeitsverhältnissen mehr als drei Jahre liegen. Für diese Auslegung des Gesetzes gab es jetzt eine mehr als deutliche Klatsche vom BVerfG: Die Annahme überschreite die Grenze richterlicher Rechtsfortbildung und stehe im klaren Widerspruch zum Willen des Gesetzgebers, der eine sachgrundlose Befristung nur ein einziges Mal erlauben will. Fazit: Ein befristetes Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund ist nur bei erstmaliger Anstellung in der Praxis möglich.