„Metax-News“ September 2017
Sechs Prozent Zinsen verlangt der Fiskus für verspätete Steuerzahlungen. Ganz schön viel in einer Zeit, in der ansonsten die Zinsen ziemlich tief im Keller sind. Das meinte ein Ehepaar aus Witten, das sich vor dem Finanzgericht Münster gegen mehrere Tausend Euro Nachzahlungszinsen wehrte. Nach Berechnungen ihres Anwalts dürfte der Zinssatz in Anlehnung an den üblichen Marktzins bei rund 3, höchstens aber bei 4 % liegen. Das Gericht folgte der Ansicht nicht: Der Zinssatz für verspätete Steuerzahlungen liege seit 1961 aus Einfachheitsgründen unverändert bei 6 %. In Hochzinsphasen profitierten Steuerzahler davon, bei niedrigen Zinsen eben nicht.