
„Metax-News“ Januar 2018
Die Vergabe der Medizinstudienplätze ist teilweise nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und den Gesetzgeber dazu verpflichtet, bis Ende 2019 das Zulassungsverfahren verfassungskonform zu gestalten. Für die Auswahlverfahren an den Hochschulen müsse er wesentliche Regelungen vorgeben. Die Abiturbestenquote wurde nicht beanstandet. Doch machten die Richter u.a. Vorgaben hinsichtlich der Wartezeit auf einen Studienplatz, die zeitlich begrenzt werden muss. Auch dürften Studienplätze nicht einfach nach der Ortspräferenz der Bewerber vergeben werden, ohne auch deren Eignung zu prüfen.