„Metax-News“ Oktober 2018
In Supermärkten hat die Weihnachtszeit schon begonnen. In den meisten Betrieben und Praxen laufen die Planungen für die Weihnachtsfeier. Da passt ein Urteil des Finanzgerichts Köln gut, das sich mit der Frage befasst, welche lohnsteuerlichen Auswirkungen es hat, wenn einige Mitarbeiter entgegen der ursprünglichen Planung doch nicht auf der Feier erscheinen. Hintergrund ist, dass die Annehmlichkeiten einer Betriebsveranstaltung vom Fiskus nicht als Einkommen besteuert werden, wenn die Kosten jeweils 110 Euro pro Arbeitnehmer nicht übersteigen. Da macht es natürlich einen Unterschied, ob die Aufwendungen auf die ursprünglich geplanten oder aber auf die tatsächlich anwesenden Teilnehmer umgelegt werden. Das Finanzgericht Köln entschied entgegen der Meinung des Bundesfinanzministeriums, dass die Kosten für „No-Shows“ nicht den anderen Kollegen zuzurechnen sind. Absagen von Kollegen dürften nicht zu Lasten der Feiernden gehen. Revision gegen das Urteil wurde beim Bundesfinanzhof bereits eingelegt.