„Metax-News“ Oktober 2017
Die Bilder einer Armaturenbrett-Kamera (sog. Dashcam) dürfen in einem Zivilprozess benutzt werden, um zum Beispiel einen Unfallhergang aufzuklären. Durch die Aufzeichnun-gen werde nicht in die Intim- oder Privatsphäre anderer Verkehrsteilnehmer eingegriffen, entschied das Oberlandesgericht Nürnberg. Die Bilder der Dashcam richteten sich nicht gegen einzelne Personen. Die in den Fahrzeugen sitzenden Menschen seien praktisch nicht sichtbar.