Dashcam-Bilder dürfen zur Beweisführung verwendet werden

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"Metax-News" Oktober 2017

„Metax-News“ Oktober 2017

Die Bilder einer Armaturenbrett-Kamera (sog. Dashcam) dürfen in einem Zivilprozess benutzt werden, um zum Beispiel einen Unfallhergang aufzuklären. Durch die Aufzeichnun-gen werde nicht in die Intim- oder Privatsphäre anderer Verkehrsteilnehmer eingegriffen, entschied das Oberlandesgericht Nürnberg. Die Bilder der Dashcam richteten sich nicht gegen einzelne Personen. Die in den Fahrzeugen sitzenden Menschen seien praktisch nicht sichtbar.