Existenzgründung: Durch den steuerfreien Gründungszuschuss das Einkommen und die Liquidität als Existenzgründer deutlich aufbessern

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Der Gründungszuschuss ist eine Unterstützung, um sich selbständig machen zu können, eine Förderung um einfacher und risikoärmer in die Selbständigkeit starten zu können.

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Inhalt

Warum gibt es den steuerfreien Gründungszuschuss überhaupt? Welche wirtschaftlichen Gründe gibt es?

Wer sich selbstständig macht, hat zu Beginn der Existenzgründung oft deutlich weniger Einkommen zur Verfügung als im bisherigen Angestelltenjob. Es kann in der Anfangszeit der Selbstständigkeit eventuell sogar Verluste geben. Die Gründe sind offensichtlich: Neben den Investitionen fallen zusätzlich häufig Gründungskosten und Beratungskosten an, bevor die Praxis oder der Betrieb eröffnet oder übernommen wird. Demgegenüber steht in der Regel eine anfänglich dünne Einnahmendecke, denn der Betrieb oder die Praxis muss erst aufgebaut werden. Es kann dauern, bis die volle Stärke des Betriebes erreicht ist und er Gewinne abwirft. Daher stellen wir heute den Gründungszuschuss vor.

Der Gründungszuschuss wird oft auch als Gründerzuschuss, Existenzgründungszuschuss, Existenzgründerzuschuß oder Zuschuss für die Selbständigkeit landläufig vereinfacht bezeichnet.

Neben wirtschaftlichen Gründen gibt es auch psycholgische Gründe für den Gründungszuschuss

Für viele Gründer oder Übernehmer ist es ungewiss, ob das erwirtschaftete Einkommen in den ersten Jahren ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Damit diese Phase der Existenzgründung leichter überwunden und durchgestanden wird, hat der Gesetzgeber den steuerfreien Gründungszuschuss geschaffen, mit dem Existenzgründungen gefördert und unterstützt werden sollen. Über den Gründungszuschuss wollen wir in dieser Folge sprechen. Ich stelle die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des steuerfreien Gründungszuschusses und dessen Höhe vor.

Was sind die Voraussetzungen für den steuerfreien Gründungszuschuss?

Muss ich arbeitslos sein und was wird gefördert für den Gründungszuschuss?

Der Arbeitnehmer muss arbeitslos sein und bei der Agentur für Arbeit fristgerecht arbeitslos gemeldet sein. Mit der geplanten Aufnahme der hauptberuflichen Selbstständigkeit wird die Arbeitslosigkeit beendet. Es reicht eine Arbeitslosigkeit von einem Tag.

Wie viel Tage Restanspruch Arbeitslosengeld muss man  für den Gründungszuschuss noch haben?

Im Zeitpunkt der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit muss ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens noch 150 Tagen bestehen. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, können Sie bei der Agentur für Arbeit erfragen.

Was wird mit dem Gründungszuschuss gefördert?

Gefördert werden unter anderem gewerbliche und freiberufliche Neugründungen, die Übernahme von Unternehmen und von Personengesellschaftsanteilen oder Anteilen an Unternehmen.

Wie viel Arbeitszeit muss ich für die Tätigkeit für den Gründungszuschuss erbringen? Bekomme ich den Gründungszuschuss für eine Nebentätigkeit?

Damit die Voraussetzungen der hauptberuflichen Selbstständigkeit gegeben sind, muss eine Tätigkeit im Umfang von mindestens 15 Stunden in der Woche in der Selbstständigkeit ausgeübt werden. Nebentätigkeiten  bzw. eine nebenberufliche selbständige Tätigkeit werden nicht gefördert.

Wo und wann ist der Antrag auf den steuerfreien Gründungszuschuss zu stellen?

Der Antrag des Gründungszuschusses ist persönlich bei der Agentur für Arbeit/Arbeitsamt vor Beginn der hauptberuflichen Selbstständigkeit zu stellen. Die Abgabe des ausgefüllten Antrags für den Gründungszuschuss mit den notwendigen Unterlagen kann dann auch noch zeitnah nach Antragstellung erfolgen. Wird der Antrag auf Gewährung eines Gründungszuschusses erst nach Beginn der hauptberuflichen Selbständigkeit gestellt oder werden die vollständigen Antragsunterlagen zu spät eingereicht, kann der Gründungszuschuss abgelehnt werden.

Welche weiteren Anforderungen werden an die Selbständigkeit gestellt?

Den Gründungszuschuss kann auch erhalten, wer aus einer nebenberuflichen in eine hauptberufliche Selbstständigkeit wechseln möchte. Auch dafür müssen alle vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sein.

Schließlich ist Bedingung für den Gründungszuschuss, dass die angestrebte selbstständige hauptberufliche Tätigkeit den Lebensunterhalt und die soziale Absicherung des Antragstellers sichern kann.

Was ist eine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit?

Kündigt der Existenzgründer sein eigenes Arbeitsverhältnis, um gezielt die Arbeitslosigkeit herbeizuführen, kann es zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld kommen. Eine Sperrzeit bedeutet, dass vorübergehend kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Eine Sperrzeit des Arbeitslosengeldes sollte im Hinblick auf den Gründungszuschuss vermieden werden.

Was passiert bei Kündigung oder wenn ein Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber geschlossen wird, damit man arbeitslos ist, um den steuerfreien Gründungszuschuss zu erhalten?

Bei einem Aufhebungsvertrag wirkt der Arbeitnehmer an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit, da er zumindest den Vertrag unterschreibt. Soll das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden, raten wir, mit der Agentur für Arbeit abzusprechen, ob eine Sperrzeit verhängt wird. Gibt es wichtige Gründe für eine Eigenkündigung oder einen Aufhebungsvertrag, kann die Agentur für Arbeit/Arbeitsamt von einer Sperrzeit absehen. Da hier nur wenige Ausnahmefälle von der Agentur für Arbeit/Arbeitsamt akzeptiert werden, sollte im Vorfeld eine Absprache mit der Agentur für Arbeit erfolgen.

Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber ist auf die Einhaltung der Kündigungsfristen zu achten. Oft sind Arbeitgeber bezüglich der Kündigung und der Kündigungsfristen gesprächsbereit, da der Arbeitnehmer ohnehin beim Arbeitgeber aufhören möchte.

Beeinflusst die Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit den Gründungzuschuss?

Durch eine Sperrzeit verschiebt sich in der Regel lediglich die Zahlung des Gründungzuschusses um die Dauer der Sperrzeit nach hinten. Der Gründungszuschuss steht für den bewilligten kompletten Zeitraum zur Verfügung, er wird lediglich zeitlich später gezahlt. Außerdem ist an die Ermessensausübung des Sachbearbeiters der Agentur für Arbeit bzw. vom Arbeitsamt zu denken. Damit der Sachbearbeiter im Rahmen seines Ermessens weiterhin positiv die Antragstellung begleitet, kann es sinnvoll sein, kooperativ und Art und Umfang der unternehmerischen Aktivitäten während der Sperrzeit mit der Agentur für Arbeit zu besprechen.

Steht eine Sperrzeit im Raum, sollte daher zwingend eine Abstimmung mit der Agentur für Arbeit bzw. mit dem Arbeitsamt erfolgen. Durch vorausschauende Gestaltung kann eventuell die Sperrzeit sogar vermieden werden und der Gründungszuschuss wird bereits ab Beginn der Existenzgründung gezahlt.

Welche Nachweise und Unterlagen sind für den steuerfreien Gründungszuschuss einzureichen?

Für den Antrag auf Gründungszuschuss werden die folgenden Unterlagen benötigt:

  • das ausgefüllte Antragsformular für den Gründungszuschuss,
  • ein Geschäfts- bzw. Businessplan, der eine Beurteilung des Gründungsvorhabens ermöglicht. Dieser muss neben der aussagefähigen Beschreibung des Gründungsvorhabens einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan und auch eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau enthalten,
  • der Lebenslauf des Gründers,
  • eine Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung und
  • bei einem Gewerbe die Gewerbeanmeldung beziehungsweise bei einem Freiberufler der Nachweis der Anmeldung beim Finanzamt.

Was sind fachkundige Stellen für den Gründungszuschuss?

Fachkundige Stellen, die die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachweisen können, sind zum Beispiel die Steuerberater-, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände, Kreditinstitute, Unternehmensberater oder Gründerzentren. Eventuell anfallende Kosten für die fachkundige Stelle sind vom Gründer zu tragen.

Welche weiteren persönlichen Voraussetzungen muss der Gründer/Existenzgründer erfüllen?

Der Gründer muss die fachlichen und persönlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Qualifikationen zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit darlegen und gegebenenfalls nachweisen können.

Manchmal wird für bestimmte Berufe auch die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar gefordert.

Sollten Sie als Gründer Unterstützung bei der Erstellung von Teilen des Businessplans benötigen, können Sie sich externe Hilfe holen. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Erstellung der benötigten Unterlagen und der Beantragung des Zuschusses. Sprechen Sie einen Steuerberater, Existenzgründungsberater oder die Institution Ihres Vertrauens an.

Gibt es einen Rechtsanspruch des Existenzgründers auf den Gründungszuschuss?

Die Agentur für Arbeit entscheidet über die Gewährung eines Gründungszuschuss nach Ermessen. Sie ist nicht dazu verpflichtet, Anträge auf Gewährung eines Gründungszuschusses generell zu bewilligen. Für die Ermessensausübung der Agentur für Arbeit können unter anderem die Vermittlungsmöglichkeiten des arbeitslosen Arbeitnehmers, das Vorliegen von Stellenangeboten und die Einkommensaussichten der beabsichtigten Selbstständigkeit entscheidend sein.

Welche Gründe können gegen eine Gewährung des Gründungszuschusses sprechen?

Gegen eine Gewährung des Gründungszuschusses können zum Beispiel sprechen:

  • ein gut vermittelbarer Beruf,
  • freie Stellen oder regelmäßig erwartbare freie Stellen im bisherigen Beruf,
  • aus den einzureichenden Unterlagen ergibt sich kein tragfähiges existenzsicherndes Einkommen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und zur sozialen Sicherung oder das ausgewiesene Einkommen ist so hoch, dass eine Förderung nicht nötig ist oder
  • der Antragsteller verfügt über eine unzureichende Fachkenntnis oder mangelnde Ausbildung

Warum ist die Gewährung des Gründungszuschusses oft unterschiedlich?

Die Erfolgsaussichten auf Gewährung des Gründungszuschusses können für dieselbe hauptberufliche selbständige Tätigkeit je nach Region unterschiedlich aussehen. Sogar innerhalb der Agentur für Arbeit können Sie vom jeweiligen Sachbearbeiter abhängen. Bei Berufen mit üblicherweise gutem, also hohem Einkommen, empfehlen wir, für die Zeit der Gewährung des Gründungszuschusses überzeugende Gründe anzuführen, warum anfangs mit Verlusten oder zumindest deutlich geminderten Gewinnen zu rechnen ist. Die Besserung der Ertragssituation tritt meist erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraums des Gründungszuschusses ein.

Hat das eigene Vermögen Auswirkung auf den Gründungszuschuss?

Die eigene Vermögenslage spielt für die Entscheidung über die Gewährung des Gründungszuschusses keine Rolle.
Wir empfehlen, den Gründungszuschuss generell rechtzeitig zu beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Was ist, wenn der Gründungszuschuss abgelehnt wird?

Gegen eine Ablehnung des Gründungszuschusses kann Rechtsmittel eingelegt werden. Und dazu ermuntern wir Sie ausdrücklich: Bei einigen Mandanten konnten wir dadurch doch noch die Gewährung des Gründungszuschusses erreichen.

Wie hoch ist bei der Existenzgründung die Förderung des Gründungszuschusses?

Wie viel Gründungszuschuss gezahlt wird, hängt von der Höhe des Arbeitslosengeldes I ab. Das Arbeitslosengeld I beträgt in der Regel 60 % des pauschalierten Nettoarbeitsentgeltes. Sind berücksichtigungsfähige Kinder vorhanden, kann es sich auf 67 % erhöhen. Die Steuerklasse beeinflusst die Höhe des Arbeitslosengeldes. Die Agentur für Arbeit stellt im Internet einen kostenlosen Arbeitslosengeld-Rechner zur Verfügung.

In der ersten Phase wird der Gründungszuschuss für die Dauer von 6 Monaten geleistet in Höhe des monatlichen Arbeitslosengeldes I zuzüglich 300 € monatlich zur sozialen Absicherung. In der zweiten Phase kann die Agentur für Arbeit den Gründungszuschuss anschließend für weitere 9 Monate nach erneutem Ermessen und erneuter Prüfung in Höhe von monatlich 300 € gewähren.

Je nach Höhe des Arbeitslosengeldes kann sich der Gründungszuschuss auf mehrere tausende Euro belaufen. Im besten Fall beim höchsten Arbeitslosengeld I, Steuerklasse III und berücksichtigungsfähigen Kindern können durchaus ca. 20.000 € Gründungzuschuss für Phase 1 und 2 zusammenkommen.

Beeinflussen Ruhenstatbestände den Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss wird nicht gezahlt, solange Ruhenstatbestände für das Arbeitslosengeld vorliegen oder vorgelegen hätten. Das kann unter Umständen der Fall sein, wenn zum Beispiel andere Sozialleistungen oder Renten bezogen, Urlaubsabgeltung, Abfindungen und Entlassungsentschädigung vom Arbeitgeber gezahlt wurden oder der Gründer in reguläre Altersrente gehen könnte.

Was ist mit Nebenbeschäftigungen im Förderzeitraum des Gründungszuschusses?

Achtung: Zusätzliche Nebenbeschäftigungen im Förderzeitraum müssen bei der Agentur für Arbeit angegeben werden. Stimmen Sie mit der Agentur für Arbeit unbedingt im Vorfeld ab, ob Nebentätigkeiten neben der geförderten Beschäftigung zulässig oder förderschädlich sind.

Wie wird der Gründungszuschuss steuerlich bei der Einkommensteuer, Gewerbesteuer, der Einnahmenüberschussrechnung und der Umsatzsteuer behandelt?

Der Gründungszuschuss ist bei der Einkommensteuer steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Die Zahlungen sind daher nicht in der Einnahmenüberschussrechnung und nicht in der Bilanz als Einnahmen zu berücksichtigen. Der Zuschuss ist bei der Berechnung des Gewinnes nicht zu berücksichtigen.

Die Steuerfreiheit des Zuschusses in der Einkommensteuer führt dazu, das der Gründungszuschuss auch bei der Gewerbesteuer steuerfrei ist, d.h. auch bei der Gewerbesteuer liegt Steuerfreiheit vor und es fällt darauf keine Gewerbesteuer an.

Bei der Umsatzsteuer handelt es sich bei dem Gründungszuschuss um eine nicht steuerbare Einnahme. D.h. es fällt darauf keine Umsatzsteuer an und der Zuschuss ist nicht bei der Umsatzsteuererklärung anzusetzen. Der Zuschuss zählt auch nicht für die Einnahmen bei der Kleinunternehmerregelung mit.

Hat der Gründungszuschuss Einfluss auf den Krankenversicherungsbeitrag und den Pflegeversicherungsbeitrag beim Existenzgründer?

Sind sie privat krankenversichert, hat der Gründungszuschuss keine Auswirkung auf die Höhe des Krankenversicherungsbeitrages. Sind Sie als Selbstständiger freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert, wird der Gründungszuschuss bei der Berechnung des Krankenversicherungsbeitrages berücksichtigt. Bei Existenzgründern zählt der Gründungszuschuss als beitragspflichtige Einnahme, allerdings ohne die monatliche Pauschale von 300 € für die soziale Absicherung.

In welcher Zeile sind die Kosten für den Unternehmensberater bei der Einnahmenüberschussrechnung für das Erteilen der Bescheinigung der fachkundigen Stellungnahme für den Gründungszuschuss einzutragen?

Wir empfehlen die Kosten für den Unternehmensberater für das Erteilen der Bescheinigung der fachkundigen Stellungnahme für den Gründungszuschuss unter der Position bezogene Fremdleistungen bei der Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR) in der Steuererklärung einzutragen.

Existenzgründung: Zusammenfassung zum steuerfreien Gründungszuschuss

Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, der Gründungszuschuss bietet die Möglichkeit beim Start in die Selbständigkeit zusätzlich steuerfreie Einnahmen zu erhalten und die Liquidität des Existenzgründers deutlich aufzubessern.

Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit vor Beginn der hauptberuflichen Selbstständigkeit zu stellen. Beachten Sie die fristgerechte Meldung der Arbeitslosigkeit sowie den Restanspruch auf Arbeitslosengeld.

Insgesamt kann sich der Gründungszuschuss im besten Fall auf 20.000 Euro belaufen! Die eigene Vermögenslage spielt keine Rolle. Beantragen Sie den Gründungszuschuss rechtzeitig, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind!

Wird der Gründungszuschuss gewährt, werden Sie für den bürokratischen Aufwand der Beantragung des Arbeitslosengeldes und des Gründungszuschusses belohnt.

Gewerbeanmeldung für die Existenzgründung: Wann, wie und wo und muss ich überhaupt als Existenzgründer ein Gewerbe anmelden?

Wer in Deutschland ein Gewerbe beginnt oder einen Gewerbebetrieb übernimmt, muss ein Gewerbe anmelden. Das gilt auch für nebenberufliche gewerbliche Tätigkeiten. Blogger und Influencer üben oft eine gewerbliche Tätigkeit aus, weil sie Einnahmen oder Sachgeschenke über Werbung generieren.

Angehörige der freien Berufe sind nicht verpflichtet eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen.

Das Gewerbe muss bis spätestens zu dem Zeitpunkt angemeldet sein, in dem die Tätigkeit aufgenommen wird, idealerweise vor Beginn der Tätigkeit.

Die zuständige Behörde ist in der Regel das örtliche lokale Gewerbeamt der Stadt bzw. Gemeinde, in der das Gewerbe betrieben wird.

Benötigt wird das ausgefüllte Formular zur Gewerbeanmeldung, der Personalausweis oder Reisepass. Es kann erforderlich sein, weitere Unterlagen einzureichen.

Die Gewerbeanmeldung kostet zwischen 10 und 65 €.  Vertiefende Informationen zur Gewerbeanmeldungen gibt es hier.

Bin ich Kleinunternehmer, ab wann bin ich kein Kleinunternehmer mehr und was sind die Vorteile und Nachteile beim Kleinunternehmer?

Bin ich Kleinunternehmer, ab wann bin ich kein Kleinunternehmer mehr, was sind die Vorteile, Nachteile des Kleinunternehmers (Kleinunternehmen) und welche Voraussetzungen gelten, können Sie hier nachlesen.

Was kann als Existenzgründer als Betriebsausgaben bei Einnahmenüberschussrechnung von der Steuer abgesetzt werden und welche Kosten kann ich in der Steuererklärung geltend machen?

Zahlreiche Betriebsausgaben können bei der Gewinnermittlung bei der Steuer geltend gemacht werden. Eine Zusammenstellung der von der Steuer absetzbaren Betriebsausgaben für Existenzgründer bei Einnahmenüberschussrechnung finden sie hier und weitere Steuertipps zu den absetzbaren Kosten bei der Steuererklärung finden Sie hier.

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Ihre Sabine Banse-Funke
Diplom-Finanzwirtin (FH) Steuerberaterin
Fachberaterin im Gesundheitswesen H:G/metax

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